
Sie sind an den Chancen interessiert, die Ihnen der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht?
Gesetzliche Basis:
VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13. Juli 2005 und Artikel 5a des Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92 vom 11. Juni 2005 sowie Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) gem. VO (EG) Nr. 1875/2006 vom 18. Dezember 2006
Anforderungen an die Unternehmen (allg.):
Umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Themen Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, bisherige Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften sowie Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards.
Vergabe der Zertifikate:
Erteilung der Zertifikate durch die örtlich zuständigen Hauptzollämter (zumeist Sachgebiet B)
Vorteile für den Inhaber bzw. den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten:
Sie wollen wissen, was Sie konkret tun müssen, um diesen Status zu erhalten?
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir informieren und unterstützen Sie individuell auf dem Weg zum wichtigen AEO-Zertifikat – so dass Sie die Vorteile baldmöglichst nutzen können!
Direkt-Kontakt zu unseren AEO-Experten:
Ruen Sie uns an.
Tel.: 06151 600-362
Oder schreiben Sie uns. Wir antworten Ihnen gerne.
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme