Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – Authorised Economic Operator (AEO)

Sie sind an den Chancen interessiert, die Ihnen der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht?

Einige Hintergrund-Informationen in Kurzform:

Gesetzliche Basis:
VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13. Juli 2005 und Artikel 5a des Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92 vom 11. Juni 2005 sowie Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) gem. VO (EG) Nr. 1875/2006 vom 18. Dezember 2006

Anforderungen an die Unternehmen (allg.):
Umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Themen Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, bisherige Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften sowie Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards.

Vergabe der Zertifikate:
Erteilung der Zertifikate durch die örtlich zuständigen Hauptzollämter (zumeist Sachgebiet B)
Vorteile für den Inhaber bzw. den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten:

  • Erfüllung der (künftigen) Forderung von Großkunden an ihre Lieferanten
  • Beschleunigtes Verfahren bei einer Beantragung einer „zollrechtlichen Vereinfachung gem. Art. 14b Abs. 1 ZK-DVO (z. B. Anschreibeverfahren, zugelassener Versender / Empfänger)

Sie wollen wissen, was Sie konkret tun müssen, um diesen Status zu erhalten?

Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir informieren und unterstützen Sie individuell auf dem Weg zum wichtigen AEO-Zertifikat – so dass Sie die Vorteile baldmöglichst nutzen können!

Direkt-Kontakt zu unseren AEO-Experten:
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