Die Infobroschüre für Bauherren
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Neben den Anforderungen aus den Landesbauordnungen für die Errichtung von Gebäuden besonderer Art und Nutzung an die grundsätzliche Bausubstanz gibt es reichlich Berührungspunkte aus anderen Rechtsquellen, die Bezug auf die bauliche Gestaltung von Räumen technischer Nutzung vor dem Hintergrund des vorbeugenden baulichen Brandschutz nehmen.
Natürlich können wir auch aktiv bei der Umsetzung korrekter Ausführungen technischer Maßnahmen, wie z. B. automatische Löschanlagen, Entrauchungsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und dergleichen, mit Zielrichtung der positiven Abnahme vor Inbetriebnahme, mitwirken.
Wir bieten hierbei unser fundiertes Fachwissen und das Fachwissen unseres Partners, dem Brandschutzbüro RIESER, zur Interpretation von behördlichen Auflagen der unterschiedlichsten Regelwerke und Brandschutzkonzepten oder Brandschutzgutachten an.
Hierbei besonders zu erwähnen sind:
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Dann rufen Sie uns an. Tel.: 06151 600-531, 06400 9110–0 oder 03628 6135-0.
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