
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen sind nach § 135a SGB V verpflichtet einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Weiterhin besteht an Träger und Pflegeeinrichtungen gemäß § 112 SGB XI die Forderung, Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen und in regelmäßigen Abständen die erbrachten Leistungen und deren Qualität nachzuweisen (Zertifizierung).
Wir unterstützen Sie
bei der Einführung und Optimierung Ihres Qualitätsmanagementsystems sowie bei der Vorbereitung der Zertifizierung Ihrer Einrichtung.
Basis für Ihr Qualitätsmanagementsystem sind die Anforderungen des SGB V und SGB XI.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch bezüglich der Forderungen aus dem KTQ-Modell, dem EPA-Modell, dem QEP-Modell, natürlich der Norm DIN EN ISO 9001:2000 und des „Thüringer Pflegesiegels“.
Welche Vorteile hat ein QM-System für Sie und Ihre Einrichtung?
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