Zulassung/Zertifizierung von Bildungsträgern und Maßnahmen nach AZWV

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A) Die Zulassung/Zertifizierung

Grundlage

Grundlage ist die Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV vom 16. Juni 2004)

Qualitätsanforderungen an Bildungsträger nach SGB III

  • Maßnahme- und Trägerzulassung bisher ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit.
  • Reform der Sozialgesetzordnung - Verlagerung der Zulassung auf externe Fachkundige Stellen (FKS).
  • Ab dem 01.01.06 sind alle Bildungsträger, die Maßnahmen nach SGB III (§§ 84 und 85) in Deutschland durchführen wollen, verpflichtet, sich nach AZWV zertifizieren zu lassen.

Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

  • Neuregelung Bereich Weiterbildungsförderung

  • Ziel: mehr Wettbewerb und Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt

  • Verfahren:
    • 1. Anerkennung von Fachkundigen Stellen (Zertifizierungsstellen:
           z. B. TÜV Hessen ab Mai/Juni2006)

    • 2. Zulassung von Bildungsträgern und Zulassung von Bildungs
           maßnahmen durch die Fachkundigen Stellen (FKS)


Zulassung von Trägern durch die FKS

§ 84 SGB III und § 8 AZWV - Prüfung der:

  • Leistungsfähigkeit des Trägers
  • Vermittlungsbemühungen für die Eingliederung der Teilnehmer
  • Qualifizierung und Berufserfahrung von Leiter und Lehrkräften
  • Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität

Zulassung von Maßnahmen durch die FKS

§ 85 SGB III und § 9 AZWV - Prüfung der:

  • Gestaltung (methodisch, inhaltlich effektiv, zweckmäßig)
  • Angemessenheit der Teilnahmebedingungen
  • Qualifikation (Abschluss mit angemessenem Zeugnis)
  • Durchführung (wirtschaftliche Planung, Angemessenheit hinsichtlich Kosten und Dauer)

Zulassung durch eine Fachkundige Stelle

Antragsstellung für den Träger

  • Antrag des Trägers auf Zulassung
  • Fragebogen Trägerzulassung

Antragsstellung für Maßnahmen

  • Antrag des Trägers auf Zulassung sowie die Zulassungsunterlagen (wenn die Zulassung des Trägers bei einer anderen Fachkundigen Stelle (FKS) erfolgte)
  • Fragebogen Maßnahmezulassung

Die Fragebögen sind analog zu den §§ 7 (Antrag), 8 (Trägerzulassung) und 9 (Maßnahmezulassung) AZWV gegliedert.

B) Vorbereitung der Zulassung/Zertifizierung von Bildungsträgern und Maßnahmen nach AZWV

Vorbereitung auf eine Trägerzulassung

Anforderungen an Träger - 4 Themenbereiche

  • Leistungsfähigkeit des Trägers
  • Fähigkeit des Trägers, die Eingliederung der von Teilnehmern zu unterstützen
  • Aus- und Fortbildung, Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte
  • System zur Sicherung der Qualität

Leistungsfähigkeit des Trägers

  • Firmenangaben, Standorte

  • Zuverlässigkeit (Erklärung über Vorstrafen, Gewerbeuntersagungen)

  • Übersicht zum aktuellen Bildungsangebot

  • Einrichtung und Gestaltung der Unterrichtsräume
    vgl. Kapitel 6 DIN EN ISO 9001:2008

  • Eignungsfeststellung von Teilnehmern
    vgl. Kapitel 7.2.2 DIN EN ISO 9001:2008 (Ergänzung im Handbuch, ggf. Prozessbeschreibung)

  • Beratung vor und während der Durchführung
    vgl. Kapitel 7.5.1 DIN EN ISO 9001:2008 (Ergänzung im Handbuch, ggf. Prozessbeschreibung)

  • Methoden und Materialien bei der Vermittlung von Kenntnissen

  • Vertragliche Vereinbarungen mit den Teilnehmern

  • Verwendetes Werbematerial (Erwähnung Flyer)

Fähigkeit des Trägers, die Eingliederung der Teilnehmer zu unterstützen

  • Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsverbänden

  • vgl. Kapitel 7.2.3 DIN EN ISO 9001:2008
  • Teilnahme an Arbeitsmarktkonferenzen

  • vgl. Kapitel 7.2.3 DIN EN ISO 9001:2008
  • Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

  • vgl. Kapitel 7.2.3 DIN EN ISO 9001:2008
  • Erfassung und Auswertung aktueller arbeitsmarktrelevanter Daten

  • vgl. Kapitel 7.1 DIN EN ISO 9001:2008 (Prozessbeschreibung, Zuordnung Verantwortung)
  • Angaben zu dem dafür eingesetzten fachlich qualifizierten Personal

  • vgl. Kapitel 6.2 DIN EN ISO 9001:2008
  • Vereinbarung von Unternehmenszielen über die Vermittlung von Teilnehmern

  • vgl. Kapitel 5.4 DIN EN ISO 9001:2008
  • Arbeitsmarktliche Ergebnisse bei bereits abgeschlossenen Maßnahmen (Eingliederung von Teilnehmern, Bemühungen zur Vermittlung)

  • vgl. Kapitel 8.2.3; 8.4 DIN EN ISO 9001:2008
  • Bewertung von abgeschlossenen Maßnahmen durch Teilnehmer und Betriebe im Hinblick auf die arbeitsmarktliche Verwertbarkeit

  • vgl. Kapitel 8.2.4; 8.4 DIN EN ISO 9001:2008


Aus- und Fortbildung, Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte

  • Allgemeine fachliche und pädagogische Eignung, Berufserfahrung der Beratungs- und Lehrkräfte

  • Praktische Erfahrungen auf dem Fachgebiet

  • Methodisch-didaktische Qualifikation

  • Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

  • Regelmäßige fachliche und pädagogische Weiterbildung der Lehrkräfte

  • vgl. Kapitel 6 DIN EN ISO 9001:2008
  • Teilnehmerbefragungen zu den Lehrkräften

  • vgl. Kapitel 7.5; 8.2.3; 8.2.4 DIN EN ISO 9001:2008

System zur Sicherung der Qualität – Dokumentation zu:

  • einem kundenorientiertem Leitbild

  • vgl. Vorstellung bzw. Kapitel 5.2 DIN EN ISO 9001:2008
    Beschreibung des Unternehmensleitbildes – neben der Qualitätspolitik;
    Beschreibung des Unternehmensprofils;
    Definition der „Kunden“ z. B. Agentur für Arbeit, ARGE, Teilnehmer; Integration der Kundenerwartungen in den KVP;
    Kommunikation des Leitbildes z. B. Aushang

  • der Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeptionen und Durchführung von Bildungsmaßnahmen

  • vgl. Kapitel 7.1; 7.3 DIN EN ISO 9001:2008
    Durchführung und Dokumentation von regelmäßigen systematischen Analysen des kundenrelevanten Arbeitsmarktes;
    Einbeziehung der Ergebnisse daraus in die Maßnahmekonzeption und
    -durchführung;
    z. B. Darstellung der Vorgehensweise in einer Prozessbeschreibung

  • der Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden insbes. Methoden der Bewertung des Eingliederungserfolges

  • vgl. Kapitel 7.3; 7.5; 8.2 DIN EN ISO 9001:2008
    Aufstellung von messbaren Unternehmenszielen speziell im Bereich FbW z. B. zur Eingliederung von Teilnehmern;
    Beschreibung des Verfahrens zur Festlegung von QPolitik und QZielen sowie deren regelmäßige Überprüfung;
    Dokumentation der Lehr- und Lernziele;
    Konzeption der Maßnahmen – Berücksichtigung der Lernvoraussetzung der Teilnehmenden

  • den Methoden der Förderung der individuellen Lernprozesse

  • vgl. Kapitel 7.5 DIN EN ISO 9001:2008
    Verfahren zur Eignungsfeststellung der Teilnehmer;
    Verfahren zur Ermittlung des individuellen Lernbedarfs;
    Dokumentation des Einsatzes angemessener Lernmethoden;
    Verfahren: zielgruppengerechte Förderung und Überwachung der Lernprozesse;
    Beschreibung der Maßnahmen zur Verbesserung der Teilnehmerpräsenz, Reduzierung der Abbruchquoten und Erreichung der Lehrgangsziele

  • einer regelmäßigen Evaluierung der angebotenen Maßnahmen mittels anerkannter Methoden

  • vgl. Kapitel 7.3; 8.2 DIN EN ISO 9001:2008
    Aufzeichnungen zur kontinuierlichen Erfassung der Teilnehmerpräsenz, Abbruchquoten;
    Lernzielkontrolle z. B. Prüfungen; Kontrolle der Unterrichtsqualität;
    Erfassung arbeitsmarktlicher Eingliederungserfolge;
    Dokumentation des Umgangs mit Evaluierungsergebnissen à KVP

  • der Unternehmensorganisation und -führung

  • vgl. Kapitel 5 DIN EN ISO 9001:2008
    Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation: Unternehmensstruktur (Organigramm), Verantwortlichkeiten, Kommunikationsstrukturen, Prozessübersicht, Darstellung der Wechselwirkungen der Prozesse

  • der Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens

  • vgl. Kapitel 8.2 DIN EN ISO 9001:2008
    Durchführung regelmäßiger interner Audits
    Schwerpunkte: Kundenzufriedenheit, Personal – Dozenten, räumlich-technische Ausstattung, Vertragsbedingungen, Unterrichtsdokumentation, Managementbewertung, Maßnahmen

  • der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung

  • vgl. Kapitel 6.3 DIN EN ISO 9001:2008
    z. B. Zusammenarbeit mit QM-Beratern

  • den Zielvereinbarungen, der Messung des Grades der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf der Grundlage erhobener Kennzahlen oder Indikatoren

  • vgl. Kapitel 5.4; 5.6; 8.2; 8.4; 8.5 DIN EN ISO 9001:2008
    mit Schwerpunkt auf:
    Lehr- und Lernzielen und regelmäßige Prüfung der Zielerreichung, Dokumentation der Weiterentwicklung der Ziele
    Auswertung von z. B. Abbruchquoten, Vermittlungsquoten,
    Evaluation von Bildungsmaßnahmen,
    Korrekturmaßnahmen
    usw.

Vorbereitung auf eine Maßnahmezulassung

  • Eingruppierung der Maßnahmen in Fachbereiche

    • gewerblich-technischer Bereich

    • kaufmännischer Bereich

    • unternehmensbezogene Dienstleistungen

    • personenbezogene und soziale Dienstleistungen
  • Zuordnung der Maßnahmen zu den Berufsgruppen (BKZ)

  • vgl. Liste BKZ
  • Prüfung der maßnahmebezogenen Voraussetzungen nach § 85 SGB III


Anforderungen an Maßnahmen - 4 Themenbereiche

  • Gestaltung (methodisch, inhaltlich effektiv, zweckmäßig)

  • Angemessenheit der Teilnahmebedingungen

  • Qualifikation (Abschluss mit angemessenem Zeugnis)

  • Durchführung (wirtschaftliche Planung, Angemessenheit hinsichtlich Kosten und Dauer)


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