Arbeitssicherheit

Wenn Sie als Unternehmer Arbeit beauftragen, welche nicht den Regularien entspricht, müssen Sie damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden. Die gesetzliche Basis ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung". Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit geregelt.

Wir beraten Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, der Arbeitssicherheit und der Betriebssicherheit (Gefährdungsbeurteilung). Dabei können wir Sie auch im Hinblick auf einen integrierten Managementsystemansatz unterstützen.
Wir bieten Ihnen auch die Überlassung von Fachkräften für Arbeitssicherheit an.

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