CE-Kennzeichnung

EG-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht, und wenn ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist.

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts.


Wir unterstützen Sie durch

  • Beratung und Einführung in die entsprechende EU-Richtlinie
  • Feststellung der Notwendigkeit der CE-Kennzeichnung
  • Klassifizierung der Produkte
  • Durchführung von Risikoanalysen
  • Festlegung und Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Konformitätserklärungen
  • Vermittlung von Dienstleistungen benannter Stellen (wo erforderlich)
  • Vorbereitung der sog. Anhangszertifizierung der QM-Systeme

Wer muss ein Konformitätsverfahren durchführen?

Die Hersteller folgender Produktgruppen müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen:

  • Maschinen
  • Medizinprodukte
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Bauprodukte
  • Aufzüge
  • Spielzeug
  • Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen
  • Telekommunikationsendeinrichtungen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Druckgeräte und einfache Druckbehälter
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Warmwasserheizkessel
  • In-vitro-Diagnostica
  • Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke
  • Sportboote
  • Satellitenfunkanlagen
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Produkte, die den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie bzw. der elektromagnetischen Verträglichkeit genügen müssen.

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Info-Broschüre

Die Infobroschüre zur Dienstleistung erhalten Sie hier als PDF(477KB)


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