
Ein/e Strahlenschutzbeauftragte/r leitet und beaufsichtigt Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (für Deutschland siehe u.a. §§ 31 - 33 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), §§ 13 bis 15 Röntgenverordnung (RöV)).
Zu den Aufgaben gehören u.a.
Wer kann Strahlenschutzbeauftragter werden?
Strahlenschutzbeauftragte müssen die erforderliche Fachkunde (§13 RöV Abs. 3 bzw. § 30 StrlSchV) besitzen, die durch die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung erworben werden kann. Ebenfalls Voraussetzung für die "Bestellung" einer Person zum Strahlenschutzbeauftragten ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten entsprechenden Strahlenschutzkurs sowie an Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt dieser Fachkunde. Spezielle Anforderungen gibt es auch hinsichtlich Zuverlässigkeit und Fachkunde im Strahlenschutz.
Die Vorteile eines externen Strahlenschutzbeauftragten
Bestellen Sie einen externen Strahlenschutzbeauftragten der TÜV Hessen Consulting GmbH. Dies hat mehrere Vorteile für Sie:
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