Datenschutzbeauftragte/r

Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen und auf die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen hinzuwirken.

Fast jedes Unternehmen verarbeitet im Rahmen der modernen Datenverarbeitung personenbezogene Daten.

Beschäftigt das Unternehmen zudem 20 Mitarbeiter oder mehr, ist es nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Kleinere Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sich mindestens 9 Personen mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten
beschäftigen.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Ein Unternehmen kann einen eigenen Mitarbeiter (internen Datenschutzbeauftragten) oder aber eine externe Person (externer Datenschutzbeauftragter) als Datenschutzbeauftragten bestellen.

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten der TÜV Hessen Consulting GmbH. Dies hat mehrere Vorteile für Sie:

  • Sie erhalten eine effiziente Umsetzung des Datenschutzes durch einen Datenschutzbeauftragten, der Praxiserfahrungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen mitbringt.
  • Sie erhalten kompetente Unterstützung durch gut ausgebildete Datenschutzbeauftragte, die sich konsequent weiterbilden. So vermeiden Sie Risiken (z. B. Schadenersatz, Bußgeld).
  • Sie verhindern innerbetriebliche Interessenskonflikte.
  • Sie binden keine eigenen Mitarbeiter.
  • Sie erhalten einen transparenten Überblick zu Ihren IT-Prozessen.
  • Ihre Kosten für den Datenschutz sind überschaubar und transparent.

Nutzen auch Sie das Know-how der TH Consult!

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Info-Broschüre

Die Infobroschüre zur Dienstleistung erhalten Sie hier als PDF(481KB)


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