
Ein/e Brandschutzbeauftragte/r ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Durch die Neuregelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hier im besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen (BGR) in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Aufgaben der Brandschutzbeauftragten sind:
Festlegung und Durchführung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie das Erstellen von
Außerdem soll er Gefahren erkennen und beurteilen (Gefährdungsbeurteilung), sowie darauf achten, dass Betriebsangehörige die sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln einhalten. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Gefahren beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.
Pflicht zur Bestellung
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?
Verpflichtende Regelungen zur Ausbildung gibt es nicht. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lehrgangsinhalte sich an dem Ausbildungsmodell der CFPA-Europe (Confederation of Fire Protection Association Europe), beziehungsweise an den Leitlinien der vfdb = Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.; Richtlinie 12-09/01:2001-07 - Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten - und dem vfdb-Merkblatt 12-09/01a:2003-04, orientieren. Sie dauert in der Regel 2 Wochen und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab.
Die Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
Bestellen Sie einen externen Brandschutzbeauftragten der TÜV Hessen Consulting GmbH. Dies hat mehrere Vorteile für Sie:
Nutzen auch Sie das Know-how der TH Consult!
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